Medizinische Fußpflege
Die medizinische Fußpflege wird als "Heilkunde am Fuß" definiert. Gemäß § 1 Heilpraktikergesetz bedarf derjenige, der die Heilkunde ausüben will / ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein, der Erlaubnis. - Die medizinische Fußpflege darf daher von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden, oder aber von einem Podologen auf Anordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
Zu den typischen Tätigkeiten einer medizinischen Fußpflege gehören medizinisch indizierte Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, Fußfehlstellungen, eingewachsenen Zehennägeln, Warzen oder Hühneraugen oder auch Patienten mit Nagel- oder Fußpilz. Es geht dabei also um Prävention, Therapie, aber auch Rehabilitation von Fußerkrankungen.
Medizinische Fußbehandlungen:
- Fußdiagnostik (Inspektion der Füße: Fußform, Haut & Nägel; neurologische Untersuchung)
- Nagelbearbeitung
- Nagelpilzdiagnostik
- Hornhautabtragung / Schwielen
- Entfernung von Hühneraugen
- Entfernung/Behandlung eingewachsener Nägel
- Wundbehandlung am Fuß
- Nagelspangentherapie (Korrektur von Rollnägeln, Hilfe bei eingew. Nägeln...etc.)